Entdecken Sie in unserem neuesten White Paper, welches mit der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft RSM Ebner Stolz erarbeitet wurde, eine ausführliche Darstellung der derzeit herrschenden Meinung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Ladevorgängen im EU-Ausland aus deutscher Sicht.
I. Vorweggenommenes Fazit
II. Rollen beim Roaming und Definitionen
III. Vereinfachte Zusammenfassung der umsatzsteuerlichen Entwicklungen und Rechtsgrundlagen
IV. Ausgewählte Fallgruppen zum Roaming und deren umsatzsteuerrechtliche Behandlung
V. Sonstiges und Ausblick in die Zukunft
Zusätzlich zum White Paper mit Fokus auf E-Mobility-Ladevorgänge erhalten Sie ein 5-seitiges Ergänzungspaper, welches den Fokus auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von im Ausland erbrachten Non-Commodity Dienstleistungen aus deutscher Sicht legt.
Sichern Sie sich jetzt das 25-seitige White Paper zum Preis von 450,00 € zzgl. MwSt.
RSM Ebner Stolz ist eine der größten unabhängigen, mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Als solche bieten sie standardisierte Workshops und maßgeschneiderte Lösungen für einen umsatzsteuerlich rechtssicheren Umgang mit e-Roaming-Vorgängen und Non-Commodity-Produkten im Bereich der Elektromobilität.
Konzentrieren Sie sich effizient auf Ihr Kerngeschäft, während countX sich um den bürokratischen Aufwand kümmert, der mit grenzübergreifenden Steuern einhergeht. Dies wird nicht nur durch das intuitive und vollautomatisierte Kundenportal, sondern besonders auch durch die persönlichen Kundenbetreuer*innen ermöglicht, die spezifische und maßgeschneiderte Lösung erarbeiten.
Ihr Mehrwert:
✅ Zeitersparnis durch automatisierte Abwicklung
✅ Minimierung von Fehlern und Compliance Risiken
✅ Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen
Ihr Mehrwert:
✅ Fundierte umsatzsteuerliche Branchenerfahrung
✅ Implementierung von rechtssicheren Prozessen
✅ Impulsgeber zu umsatzsteuerlich relevanten Entwicklungen in der E-Mobilität
Durch das Feature Internationale Steuern haben Sie die Möglichkeit, die Ladevorgänge Ihrer Kund:innen, die in anderen Steuerregionen (meist andere Länder) getätigt wurden, mit den dort gültigen Steuersätzen abzurechnen. Im Anschluss können Sie dann die Steuerbeträge gegenüber den ausländischen Finanzämtern ausweisen und abführen. In unserem Help-Center finden Sie die notwendigen Einstellungen in chargecloud.